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Die Privatklinik Dr.Reischle ist ein Akut-Krankenhaus und nach § 30 der Gewerbeordnung staatlich
zugelassen. Alle privaten Krankenversicherungen, die staatlichen und kommunalen Beihilfestellen der Beamten übernehmen die Kosten für die stationäre Behandlung, ebenso die Versicherungen für die Beamten der Bahn, Post, Telekom. Mit den gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkrankenkassen bestehen keine Verträge. Vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (Beihilfestelle) ist die Klinik als Akutkrankenhaus eingestuft (Nr. 4a der Beihilfeverordnung). Die Behandlungsdauer richtet sich nach dem Krankheitsverlauf. Alle Zimmer sind mit Telefon und Kabelfernsehanschluss versehen. Falls weitere Fragen oder Probleme mit den Aufnahmeformalitäten hinsichtlich der Versicherungen bestehen -oder vorab informativ- unterrichten und helfen Ihnen während der Dienstzeit unserer Verwaltung gerne:
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